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Wissenschaftspolitik

MEHR KLIMASCHUTZ UND ÖKOLOGIE WAGEN – AUCH IM HOCHSCHULBAU?

Gute Nachrichten für Hochschule und Forschung: Der Koalitionsvertrag verspricht mehr Ausgaben für Universitäten und Hochschulen.

So sollen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 % des BIP bis 2025 erhöht werden. Förderprogramme sollen ausgebaut und ausgewählte Standorte als „Leuchttürme“ gefördert werden.  Beispielsweise soll das Bundesprogramm „Digitale Hochschule“ die Digitalisierung voranbringen und die internationale Vernetzung soll digital sowie durch neue Standorte weiter ausgebaut werden. Auch benennt der Koalitionsvertrag gezielt Projekte, die gefördert werden sollen, wie die Errichtung eines neuen Forschungszentrums der Helmholtz Gemeinschaft für Alternsforschung? und den Ausbau der Universitätsmedizin Cottbus als Teil des Strukturstärkungsgesetzes.

Doch abgesehen von geplanten Investitionen und Ausbauten, welche Neuerung hält der Koalitionsvertrag für den Hochschulbau bereit?

Tatsächlich gibt es in dem Koalitionsvertrag keine genauen Informationen über den Hochschulbau als solchen.

Generell gilt für das Bauwesen, dass das Baugesetzbuch novelliert werden soll, um „seine Instrumente noch effektiver und unkomplizierter anwenden zu können, Klimaschutz und -anpassung, Gemeinwohlorientierung und die Innenentwicklung zu stärken sowie zusätzliche Bauflächen zu mobilisieren und weitere Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungsverfahren vorzunehmen.“ (S. 89)

Zudem sollen grundsätzlich alle geeigneten Dachflächen künftig für Solarenergie genutzt werden (für gewerbliche Neubauten ist dies verpflichtend, für private soll es die Regel werden).

Auch die Nutzung erneuerbarer Energien und die Verwendung nachhaltiger Bausubstanzen soll gestärkt, sowie ein Bau-, Wohnkosten und Klimacheck eingeführt werden.

Im Rahmen der Digitalisierung wird konkret von dem Ziel gesprochen, bis 2027 klimaneutrale Rechenzentren zu betreiben.

Auch der Städtebau soll künftig stärker gefördert werden, insbesondere im Hinblick auf Klimaanpassungen und Emissionsreduktionen (hier wird sich an der neuen Leipzig-Charte orientiert, die eine nachhaltige Stadtentwicklung beschreibt).

Durch verschiedene Forschungs- und Förderprogramme soll also die Nachhaltigkeit im Bauwesen vorangetrieben und unterstützt werden, konkrete Vorgaben für den Bau von Universitäten und Hochschulen beschreibt der Koalitionsvertrag jedoch nicht. Durch Maßnahmen wie die Betreibung von klimaneutralen Rechenzentren, einem Klimacheck oder den Bestimmungen für Neubauten (Solarzellen auf dem Dach) lassen sich jedoch einzelne Faktoren ableiten, die zukünftig den Hochschulbau beeinflussen werden. Umso mehr kommt es auf die Länder als Eigentümerinnen der Hochschulliegenschaften an, wissenschaftliche Erkenntnisse der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Bezug auf Klimaschutz und Ökologie im Bau als Vorbild insbesondere im Hochschul- und Wissenschaftsbau jenseits der Entwicklungen von Baugesetzen und Koalitionsverträgen anzuwenden.

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